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Forderungsmanagement

Beginnen Sie früh genug!
Kommt Ihre Post zurück oder reagiert der Schuldner nicht auf Ihre Mahnung ist Eile geboten.

Wir empfehlen Ihnen:

• Außergerichtliches Mahnverfahren
• Adressermittlung des Schuldners
• Gewerbeamts- bzw. Handelsregisteranfrage bei gewerblichen Schuldnern
• Anwaltsbrief mit Hinweis auf bevorstehendes, gerichtliches Mahnverfahren
• Abschluss und Überwachung von Ratenzahlungen
• Abrechnung und Auszahlung der vereinnahmten Gelder
• Übergabe in anwaltliches, gerichtliches Mahnverfahren mit ständiger Kontrolle und aktueller Information für den Auftraggeber bis zur Vorlage des Titels

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